Die Schiesspflicht gilt als bestanden: 42 Punkte, nicht mehr als drei Nuller.
Bitte Dienst-, Schiessbüchlein und PISA-Barcode-Zettel mitnehmen.
Überlassung der persönlichen Waffe zu Eigentum:
Mit dem Stgw 57/90 ausgerüstete Angehörige der Armee haben beim Ausscheiden aus der Armee Anrecht auf die Waffe die sie in der RS gefasst haben, sofern sie in den letzten drei Jahren zwei Bundesübungen absolviert haben.